Genève Invest hat eine transparente
Kostenstruktur. Die Vermögensverwaltungsgebühren orientieren sich an der Höhe
des zu verwaltenden Vermögens. Zudem trägt der Kunde die üblichen, bei den
einzelnen Bankgeschäften anfallenden Kontoführungs- und Depotgebühren, für die
wir mit unseren Partnerbanken Sonderkonditionen erhandelt haben.
Bei den Anlagen handelt es sich um börsennotierte Wertpapiere. Daher können
die Anlagen zu jedem Bankwerktag zu den dann aktuellen Marktpreisen verkaufen
werden. Der Vertrag mit Genève Invest kann unter Einbehalt einer Frist von
sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Es besteht keine
Mindestvertragslaufzeit.