Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einleitende Bestimmungen
Genève Invest S.à.r.l. („Genève Invest“ oder das „Unternehmen“) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Schweizer Recht mit Sitz in 6, Place Ruth-Bösiger, 1201 Genève und ist im Handelsregisteramt des Kantons Genf unter der Unternehmens-Identifikationsnummer CHE-109.544.620 eingetragen. Genève Invest (Internetseite: www.geneveinvest.ch) ist per Telefon (+41 22 716 43 50), Telefax (+41 22 716 43 52) und E-Mail (info@geneveinvest.ch) erreichbar.
Genève Invest besitzt seit dem 17.02.2024 eine Bewilligung der FINMA als Vermögensverwalter nach dem Finanzinstitutsgesetz. Ferner wird Genève Invest von der Aufsichtsorganisation OSFIN, Florastrasse 44, 8008 Zürich beaufsichtigt.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“) sind zusammen mit dem Vermögensverwaltungsvertrag zwischen Genève Invest und dem Kunden („Kunde“ und zusammen mit Genève Invest, die „Parteien“) zu lesen und bilden zusammen den Vertrag. Die AGBs regeln die Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Genève Invest, soweit keine speziellen Vereinbarungen getroffen werden.
2. Identifikation der Kunden und Kundeninformationen
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Eröffnung der Geschäftsbeziehung mit Genève Invest sämtliche Dokumente, Nachweise und Informationen, die zu seiner Identifikation dienen, zu übermitteln, die von Genève Invest als notwendig erachtet werden und/oder vom Gesetzesgeber vorgeschrieben sind. Dies beinhaltet Dokumente, Nachweise und Information zu u.a. dem rechtlichen oder steuerlichen Status des Kunden (inklusive Personenstand und Güterstand), dessen Wohnsitz und gegebenenfalls die Daten des Bevollmächtigten.
Genève Invest erstellt ein Kundenprofil, insbesondere über die finanziellen Verhältnisse, Anlageerfahrung und – wissen des Kunden und bewertet die Anlageziele, gestützt auf dessen Informationen. Der Kunde behält die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informationen.
Genève Invest weist den Kunden darauf hin, dass die Erbringung von Finanzdienstleistungen erst beginnt, wenn alle für die Zwecke der (i) Erfüllung der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen von Genève Invest sowie der (ii) Bestimmung des Anlegerprofils des Kunden benötigten Informationen und Dokumente zur Verfügung stehen.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, Genève Invest im Laufe der Geschäftsbeziehung unverzüglich über etwaige
Änderungen bezüglich der von ihm übermittelten Daten zu informieren. Der Kunde behält die alleinige
Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informationen.
3. Kundensegmentierung
Ohne spezifische Erklärung des Kunden wird der Kunde als Privatkunde gemäss Finanzdienstleistungsgesetz eingestuft. Der Kunde wird hiermit informiert, dass er erklären kann, dass er als professioneller Kunde gelten will. Eine solche Erklärung setzt voraus, dass der Kunde (i) aufgrund der persönlichen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung oder aufgrund einer vergleichbaren Erfahrung im Finanzsektor über die Kenntnisse verfügt, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen, und über ein Vermögen von mindestens 500 000 Schweizer Franken verfügt oder (ii) über ein Vermögen von mindestens 2 Millionen Schweizer Franken verfügt. Die Entscheidung kann zu weniger Schutz des Kunden führen.
Der Kunde wurde informiert, versteht und ist damit einverstanden, dass er als qualifizierter Anleger im Sinne des
Kollektivanlagengesetzes gilt. Die Folgen dieser Einstufung werden in Klausel 4 aufgeführt. Der Kunde ist sich
bewusst und einverstanden, dass ein Wechsel zum nicht-qualifizierten Anleger im Rahmen dieses
Vermögensverwaltungsvertrags nicht möglich ist.
4. Informationen zu der Art und den Risiken von Finanzinstrumenten
4.1 Berücksichtigtes Marktangebot
Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot erfasst eigene und fremde Finanzinstrumente. Im Rahmen der Vermögensverwaltung stehen dem Kunden folgende Finanzinstrumente zur Verfügung:
▪ Aktien
▪ Forderungspapiere
▪ Anteile an kollektiven Kapitalanlagen
▪ Devisen
4.2 Risiken
Die von Genève Invest angebotenen Finanzdienstleistungen beziehen sich auf Finanzinstrumente, die aufgrund ihrer jeweiligen Eigenschaften oder der auszuführenden Vorgänge mit gewissen Risiken verbunden sind, oder die Kursschwankungen am Finanzmarkt unterliegen, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erzielte Erträge können nicht als Indikatoren für Erträge in der Zukunft betrachtet werden.
Der Kunde bestätigt über Art, Merkmale und Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten von Genève Invest aufgeklärt worden zu sein. Der Kunde erhält vor Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrag die Anlage 4 - Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten der Schweizerischen Bankiervereinigung, welche auch hier abrufbar ist. Der Kunde ist sich der Risiken im Zusammenhang mit Finanzprodukten, wie beispielsweise Substanzerhaltungsrisiken, Konjunkturrisiken, Inflationsrisiken, Währungsrisiken, Liquiditätsrisiken oder Marktrisiken bewusst. Der Kunde versteht auch, dass diese Risiken in der Sphäre des Kunden liegen und er diese entsprechend trägt.
Der Kunde erkennt an, dass er sich bei Genève Invest zu jeder Zeit über spezifische Produkte und die damit verbundenen Risiken erkundigen kann. In dem Zusammenhang erhält der Kunde auf dessen Anfrage Informationen zu den von Genève Invest angebotenen Dienstleistungen, den vereinbarten Investitionsstrategien und den ausgewählten Finanzinstrumenten, den Ausführungssystemen, sowie den dazugehörigen Kosten.
Der Kunde ist sich bewusst, dass er als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes Zugang zu Formen von kollektiven Kapitalanlagen hat, welche ausschliesslich qualifizierten Anlegern offenstehen. Dieser Status ermöglicht die Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht oder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, der Anlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage können den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und dem Prospekt entnommen werden.
Ferner entstehen bei der Vermögensverwaltung Risiken, welche in der Risikosphäre von Genève Invest liegen und für welche Genève Invest gegenüber dem Kunden haftet. Wir haben geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem wir bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachten. Ferner stellt Genève Invest die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher.
5. Kommunikation
Die Kommunikation zwischen Kunden und Genève Invest erfolgt schriftlich oder jede andere durch Text nachweisbare Form (insbesondere E-Mails). Einzelne Aufträge oder spezifische Weisungen, die z.B. Überweisungen oder ähnliches betreffen, müssen per E-Mail erfolgen.
E-Mails sind gegen Zugriffe durch unbefugte Drittpersonen nicht gesichert und bergen daher entsprechende Risiken wie mangelnde Vertraulichkeit, Manipulation von Inhalten oder Absenderdaten, Fehlleitung, Verzögerung oder Viren. Genève Invest haftet nicht für Verluste und Schäden, die auf die Verwendung von Post- und/ oder Zustelldiensten, Telefon, Telefax, E-Mail, Telegramm oder anderen Arten der Übermittlung zurückzuführen sind. Insbesondere trägt der Kunde ausser bei grober Fahrlässigkeit von Genève Invest sämtliche Verluste und Schäden, die durch fehlgeleitete, verspätete oder verloren gegangene Sendungen, Missverständnisse, Fälschungen, Doppelsendungen oder Missbrauch durch Dritte entstehen.
Der Kunde ist verpflichtet, Genève Invest über seine bei Genève Invest gemeldeten Angaben, z.B. Namen, Adresse,
Wohnsitz, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, etc. auf dem aktuellen Stand zu halten. Mitteilungen von Genève Invest
gelten als dem Kunden zugestellt, wenn sie an die letzte von ihm bekannt gegebene Zustelladresse verschickt
wurden, dies gilt auch für eine E-Mail-Adresse.
6. Ausführungsgrundsätze
Ausführungsgrundsätze dienen dazu sicherzustellen, dass Finanzprodukte grundsätzlich zum besten Anschaffungsund Verkaufspreis für den Kunden erworben oder veräußert werden.
Genève Invest führt die Wertpapieraufträge im Rahmen der Vermögensverwaltung nicht selbst aus, sondern bedient sich zur Ausführung seiner Partnerbanken, welche diese nach ihren Ausführungsgrundsätzen vornimmt. Die Ausführungsgrundsätze der Partnerbanken wurden dem Kunden ausgehändigt, und der Kunde wurde über die Vorund Nachteile dieser Ausführungsgrundsätze informiert. Bei der Auswahl ihrer Partnerbanken prüft Genève Invest, ob die Ausführungsgrundsätze der beauftragten Bank eine bestmögliche Ausführung der Wertpapieraufträge gewährleisten und die Kundeninteressen in ausreichendem Maße berücksichtigen werden. Dessen ungeachtet, nimmt der Kunde zur Kenntnis und akzeptiert, dass Genève Invest nicht für die Ausführung oder Nichtausführung eines Auftrags durch die Partnerbank, die eine Drittpartei und unabhängig von Genève ist, haftet.
Genève Invest ist berechtigt, im Interesse des Kunden Kauf- und Verkaufsaufträge, Bezugsrechtsausübungen, Umtauschhandlungen sowie sonstige mit der Vermögensverwaltung zusammenhängende Handlungen in Bezug auf die Vermögenswerte mehrerer Kunden zu bündeln.
In seltenen Einzelfällen kann eine solche Bündelung für den Kunden unvorteilhaft sein, da der Zuteilung auf die
einzelnen verwalteten Depots, soweit die Ausführung zu mehr als einem Kurs erfolgt ist, ein nach arithmetischen
Mitteln gebildeter Mischkurs zugrunde gelegt wird und mitunter eine zeitliche verzögerte Ausführung erfolgen kann.
7. Einhaltung von Gesetzen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Genève Invest im Rahmen dieses Vertrags keine Beratung im Hinblick auf rechtliche und steuerliche Konsequenzen anbietet. Es obliegt dem Kunden, sich über die rechtlichen Pflichten sowie die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen bezüglich der verwalteten Vermögen zu informieren. Der Kunde ist für die Einhaltung von den auf ihn anwendbaren schweizerischen und ausländischen gesetzlichen Vorschriften (einschliesslich Steuergesetzen) verantwortlich und er hält solche Vorschriften jederzeit ein. Es obliegt dem Kunden, entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen, sofern dies erforderlich ist, und seine Steuern zu begleichen.
Der Kunde bestätigt, Kenntnis von der Tatsache zu haben, dass der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten, ungeachtet der Befugnis von Genève Invest bezüglich der in dem/den Portfolio(s) gehaltenen Finanzinstrumente, Meldepflichten des Kunden, insbesondere gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel und ggf. ähnlichen Vorschriften ausländischer Rechtsordnungen, auslösen kann, und dass der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften und Regeln allein verantwortlich ist. Der Kunde anerkennt, dass Genève Invest nicht verpflichtet ist, den Kunden allgemein oder im Einzelfall über solche Grenzwerte, Regeln und Vorschriften zu informieren.
8. Interessenkonflikte
Genève Invest bemüht sich, etwaige Interessenskonflikte zwischen einerseits dem Kunden und andererseits Genève Invest und/oder dessen Eigentümer, den wirtschaftlich Berechtigten, der Geschäftsführung, dem Chief Compliance Officer, dem Chief Risk Officer, gebundenen Vermittlern und allen weiteren Mitarbeitern zu verhindern. Um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden, dass sich diese zum Nachteil des Kunden auswirken, hat Genève Invest interne Weisungen erlassen und organisatorische Vorkehrungen getroffen.
Genève Invest kann einen Teil oder das ganze Portfolio des Kunden im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrags und gemäss der in Anlage 3 definierten Anlagestrategie in Fonds, die von Dritten und/oder in Fonds von verbundenen Unternehmen investieren. Die Entscheidung für einen Fonds von verbundenen Unternehmen erfolgt auf Basis eines Investmentprozesses, der die Fondsauswahl transparent und nachvollziehbar macht. Für Fonds von verbundenen Unternehmen werden die verbundenen Unternehmen von Genève Invest als Verwalterin oder als Beraterin oder in einer anderen Funktion dieser Fonds Verwaltungsgebühren und eventuell weitere Gebühren wie Vertriebskommissionen und Gewinnprovisionen erhalten. Die Vergütung, die die verbundenen Unternehmen für die für den Fonds erbrachten Dienstleistungen erhalten, fliesst den verbundenen Unternehmen zu und wird zusätzlich zur vertraglichen Vergütung zugunsten von Genève Invest geleistet. Der Kunde hat keinen Anspruch gegenüber Genève Invest oder den verbundenen Unternehmen in Bezug auf den Erhalt dieser Vergütung.
In dieser Grafik finden Sie die Gebührenmodelle der verschiedenen Fondsklassen der verbundenen Unternehmen von Genève Invest.
*Weitere Informationen finden Sie im jeweiligen Verkaufsprospekt des Fonds.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Genève Invest verpflichtet sich zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gemäss Art. 69 des Finanzinstitutsgesetzes ("FINIG") im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und behandelt die erhaltenen kundenspezifischen Daten, Informationen und Dokumente vertraulich. Diese Pflicht bleibt nach der Auflösung dieses Vertrags bestehen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung, die auf der folgenden Webseite veröffentlicht ist: https://geneveinvest.ch/de/regulierung/privacy-policy. Genève Invest verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zum Schutz der ihm anvertrauten Personendaten zu treffen.
Der Kunde entbindet hiermit Genève Invest von sämtlichen gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflichten und verzichtet auf jeglichen Schutz nach Art. 69 FINIG sowie auf Datenschutzgesetze:
a) Soweit dies erforderlich ist, um die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden oder die Ausführung von Transaktionen zu ermöglichen, um die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Vertragsbestimmungen, Geschäfts- oder Handelspraktiken und Compliance-Standards zu gewährleisten oder um Überprüfungen vorzunehmen, die in diesem Zusammenhang als notwendig erachtet werden können. Dies umfasst insbesondere die Offenlegung gegenüber Brokern, Korrespondenten, Betreibern von Zahlungsverkehrssystemen, Transaktionsregistern, Unternehmensdienstleistern, Systembetreibern, Zentralverwahrern, Gegenparteien oder gegebenenfalls Ausführungsplätzen, Clearingstellen, Emittenten oder deren Vertretern sowie deren Überwachungsorganen/-stellen.
b) Soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Genève Invest notwendig ist, namentlich:
• bei gegen Genève Invest (auch als Drittpartei) angedrohten oder eingeleiteten gerichtlichen Schritten,
Strafanzeigen oder andere Mitteilungen an Behörden;
• zur Geltendmachung eigener Interessen, insbesondere zur Sicherung oder Durchsetzung der Ansprüche
von Genève Invest, sowie jener von berechtigten Dritten gegenüber dem Kunden oder Dritten;
• beim Inkasso von Forderungen von Genève Invest gegen den Kunden;
• bei Vorwürfen des Kunden gegen Genève Invest in der Öffentlichkeit, gegenüber Medien oder
gegenüber Behörden des In- und Auslands.
c) Soweit Genève Invest zur Erbringung der im Rahmen dieses Vermögensverwaltungsvertrags erbrachten Dienstleistungen Dritte in der Schweiz und im Ausland beizieht (vgl. Klausel 13). Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst, dass Hilfspersonen oder Dritte nicht notwendigerweise einem Berufsgeheimnis mit ähnlichem Umfang wie jenem gemäss Art. 69 FINIG unterstehen.
d) Sofern Genève Invest Informationen bezüglich der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gegenüber Dritten, einschliesslich der zuständigen Behörden in der Schweiz und, unter Vorbehalt der Einhaltung schweizerischen Rechts, Behörden im Ausland, bekannt geben, wenn dazu eine gesetzliche oder regulatorische Pflicht besteht. Der Kunde akzeptiert, dass Daten, die ins Ausland übermittelt werden, nicht mehr durch schweizerisches Recht geschützt sind, sondern den jeweiligen ausländischen Datenschutz- und Vertraulichkeitsgesetzen unterliegen und daher gemäss den anwendbaren ausländischen Gesetzen offengelegt werden können
10. Dokumentation und Rechenschaft
Genève Invest stellt dem Kunden auf Anfrage elektronisch/per Mail eine Kopie der Dokumentation gemäss Art. 15
des Finanzdienstleistungsgesetzes zu und legt auf Anfrage elektronisch/per Mail Rechenschaft (über die
vereinbarten und erbrachten Finanzdienstleistungen, die Zusammensetzung, Bewertung und Entwicklung des
Portfolios und die mit den Finanzdienstleistungen verbundenen Kosten) auf Grundlage der durch die Depotbank
erstellten Bankunterlagen ab. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass in den Bankunterlagen allenfalls die
Entschädigung zugunsten von Genève Invest nicht erscheint.
11. Aufbewahrung und Beweiskraft
Genève Invest bewahrt sämtliche Korrespondenz, Kommunikation, Verträge, Vorgänge und andere Dokumente und Informationen für den vom Gesetz vorgesehenen Zeitraum von 10 Jahren nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden auf.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Genève Invest die oben genannten Daten über einen Zeitraum von 10 Jahren unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen speichert (z.B. im Falle der Aussetzung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist).
Die Bücher und Dokumente von Genève Invest gelten bis zum Beweis des Gegenteils als beweiskräftig.
12. Auslagerung (Outsourcing)
Genève Invest kann zur Erbringung der im Rahmen dieses Vermögensverwaltungsvertrags erbrachten Dienstleistungen Dritte in der Schweiz und im Ausland beiziehen, insbesondere im Bereich der Compliance, Risk Management und IT- und Datenbearbeitungssysteme sowie Aufbewahrung von Geschäftsakten.
Genève Invest stellt sicher, dass die beigezogenen Dritten über die für ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten,
Kenntnisse und Erfahrungen sowie über die für die Tätigkeit erforderlichen Bewilligungen und Registereinträge
verfügen. Genève Invest haftet nur für die gehörige Sorgfalt bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung dieser
Dritten.
13. Haftung
Genève Invest ist für die sorgfältige Ausführung der Vermögensverwaltung verantwortlich. Genève Invest wird zwar
versuchen, die in der Anlagestrategie festgelegten Ziele des Kunden zu erreichen, ist jedoch nicht für den Erfolg der
Verwaltung des Kundenportfolios oder für etwaige Nachteile, Kosten, Ausgaben oder Verluste des Kunden in diesem
Zusammenhang verantwortlich. Insbesondere haftet Genève Invest nicht für allgemeine Marktrisiken und
Wertschwankungen der verwalteten Vermögen, z.B. aufgrund von Wechselkurs- und Währungsschwankungen.
Genève Invest ist nicht befugt, Zusicherungen oder Garantien bezüglich der Performance der Anlageinstrumente zu
geben. Genève Invest haftet zudem nicht für fehlerhafte oder unvollständige Angaben in Prospekten,
Basisinformationsblättern oder anderen Dokumenten erstellt durch Dritte oder für daraus resultierende Schäden.
Genève Invest haftet dem Kunden, unter Vorbehalt zwingenden Rechts, einzig für direkte Schäden, die von ihm
durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht wurden.
14. Schadloshaltung
Der Kunde verpflichtet sich, Genève Invest von jeglicher Haftung, sämtlichen Ansprüchen, Kosten, Schäden,
Forderungen, Verlusten, Ausgaben, Nachteilen und sämtlichen Schadenersatzansprüchen, auch zukünftiger Art
(”Ansprüche“), die Genève Invest mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit einer Handlung oder
Unterlassung, der Ausführung und/oder nicht erfolgten Ausführung einer Anweisung des Kunden entstehen
könnten, auch wenn den Kunden kein Verschulden trifft, zu entbinden, schadlos zu halten und zu entschädigen, es
sei denn, Genève Invest hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
15. Ausübung mit den Finanzinstrumenten verbundener Rechte
Genève Invest kann, muss aber nicht, unter Vorbehalt zwingenden Rechts, gestützt auf und gemäss ausdrücklicher Weisung des Kunden, Stimmrechte oder andere nicht geldwerte Mitgliedschaftsrechte in Bezug auf die Finanzinstrumente im verwalteten Portfolio ausüben
16. Beschwerdenmanagement
Der Kunde hat die Möglichkeit, etwaige Beschwerden bei der Compliance Abteilung der Genève Invest per Post oder per E-Mail einzureichen:
Genève Invest S.à.r.l.
6, place Ruth-Bösiger
1201 Genève
info.de@geneveinvest.ch
Zwecks effizienter Bearbeitung der Beschwerde bedarf es mindestens einer kurzen Zusammenfassung des Inhalts der Beschwerde sowie der Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Beschwerdeführers.
Genève Invest wird dem Beschwerdeführer innerhalb von 10 Werktagen ab Eingang der Beschwerde eine Empfangsbestätigung zustellen, sofern das Antwortschreiben nicht bereits innerhalb dieser Frist zugesendet wurde. Die Beschwerde wird unverzüglich an die zuständige Abteilung weitergeleitet und innerhalb von 20 Werktagen ab Eingang der Beschwerde beantwortet. Diese Antwort wird den Namen und die Kontaktdaten des zuständigen Mitarbeiters enthalten.
Sollte der Kunde der Meinung sein, dass er keine zufriedenstellende Antwort auf seine Beschwerde erhalten hat, so kann er seine Beschwerde an den für Kundenbeschwerden zuständigen Verantwortlichen des Vorstandes von Genève Invest, Herrn Helge Müller, weiterreichen. Herr Helge Müller ist diesbezüglich unter folgender E-Mail Adresse zu erreichen: helge.mueller@geneveinvest.ch.
Nachdem der Kunde das interne Beschwerdeverfahren der Genève Invest durchlaufen hat, kann er ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle einleiten. Für diesen Fall wenden Sie sich bitte an:
Ombud Finanzen Schweiz
10 rue du Conseil-Général
1205 Genf
Telefon: +41 22 808 04 51
E-Mail: contact@ombudfinance.ch
Internetseite: https://ombudfinance.ch
17. Änderungen
Genève Invest hat das Recht seine AGBs jederzeit zu ändern. Dabei obliegt es Genève Invest, die Änderungen vorgängig und in geeigneter Weise bekannt zu geben. Ohne schriftlichen Widerspruch des Kunden innert Monatsfrist seit Bekanntgabe gelten die Änderungen als genehmigt. Im Widerspruchsfall steht es dem Kunden frei, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Genève Invest, insbesondere auch die Frage ihrer Gültigkeit und Rechtswirksamkeit, unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des übrigen Kollisionsrechts. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz / Firmensitz sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Genf. Der Vermögensverwalter hat indessen das Recht, den Kunden auch beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes / Firmensitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.